• Rechtlich gesehen sind sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Onkel und Nichte oder Tante und Neffe erlaubt. Der Inzest-Paragraph erfasst nur in gerader Linie Verwandte.
  • Gleichwohl gilt natürlich dennoch, dass Sex mit Kindern nicht erlaubt ist, egal ob verwandt oder nicht, und auch nicht von Erziehungsberechtigten gegenüber ihren Schützlingen.
  • Moralisch sind solche Beziehungen zwischen nahen Verwandten fast immer verachtenswert und nicht anzuraten.

In einem bekannten fall aus dem Jahr 2015 ist die 14 Jährige Nichte mit ihrem Onkel abgehauen. Laut eigener aussage haben sie sich geliebt. Dieser fakt war Strafrechtlich aber nicht relevant. Strafbar hat sich der damals 47 Jährige durch den Entzug Minderjähriger gemacht. Anders hätte das ausgesehen wenn das Mädchen seinem Onkel zur Erziehung anvertraut worden wäre.“ Dann hätte der Onkel die so genannte Schutzverpflichtung (§ 174 StGB) verletzt.

„Entscheidend ist, ob der Onkel das Mädchen mit Gewalt bzw. List – also gegen seinen Willen – mitgenommen hat. Ist das nicht der Fall, erkenne ich keine strafrechtliche Relevanz.“

Rechtsanwalt Dr. Andreas Fricke